Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt ausschließlich auf ärztliche Verordnung und entsprechend der geltenden Heilmittelrichtlinien.
Behandlung von Einschränkungen der Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Funktion der oberen Extremitäten.
Förderung kognitiver Funktionen wie Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Orientierung und Problemlösefähigkeit.
Förderung der Wahrnehmungsverarbeitung, Koordination und Körperwahrnehmung, insbesondere im pädiatrischen Bereich.
Unterstützung bei psychischen Beeinträchtigungen mit Fokus auf Alltagsstruktur, Handlungsplanung und soziale Teilhabe.
Ergänzende Anwendungen mit Wärme oder Kälte innerhalb der ergotherapeutischen Behandlung.
Die Blankoverordnung ist eine besondere Form der Heilmittelverordnung. Dabei legt die Ärztin oder der Arzt nur die Diagnose, Diagnosegruppe und Leitsymptomatik fest. Die konkrete Ausgestaltung der Therapie – zum Beispiel Art, Dauer, Frequenz und Anzahl der Behandlungen – wird von der Ergotherapeutin oder dem Ergotherapeuten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eigenverantwortlich bestimmt.
Ziel der Blankoverordnung ist es, die Behandlung flexibler, individueller und bedarfsgerechter zu gestalten, orientiert am aktuellen Therapieverlauf und den persönlichen Bedürfnissen der Patient:innen.